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News-Eintrag vom 15.03.2025

Gedenken an das Giftgasmassaker von Halabja am 16. März 1988

Der verheerende Giftgasangriff auf die kurdische Stadt Halabja/Helebce in Kurdistan-Irak jährt sich nun zum siebenunddreißigsten Mal. Der 16. März ist ein Tag der Trauer und des Gedenkens an die Opfer von Halabja.

Am 16. März 1988 griff die Luftwaffe des irakischen Diktators Saddam Hussein die Stadt mit chemischen Waffen an. Es war der schlimmste Einsatz von Giftgas seit dem Ersten Weltkrieg. Rund 5.000 Menschen starben, und viele Tausende wurden verletzt. Fast alle Opfer waren Zivilisten. Noch heute leidet ein großer Teil der Verletzten unter den Folgen, dazu zählen langfristige Schäden, z.B. Krebs, Hautkrankheiten, Atemprobleme, aber auch genetische Schäden, Missbildungen bei Neugeborenen, traumatisierte Menschen, auseinandergerissene Familien, nicht identifizierte Todesopfer. Der Einsatz der Kampfstoffe hat zudem zu einer Verunreinigung von Wasser und Böden geführt.

Der Angriff erfolgte im Rahmen der berüchtigten Al-Anfal-Kampagne, die sich gegen die im Irak lebenden Kurdinnen und Kurden in unterschiedlichen nordöstlichen Teilen des Landes richtete. Bei diesem bestialischen Vernichtungsfeldzug des Saddam-Regimes wurden schätzungsweise 400.000 Menschen verschleppt, ca. 180.000 Menschen wurden getötet oder verschwanden spurlos

Das Massaker von Halabja wurde zu einem Symbol für die Brutalität des Regimes von Saddam Hussein. Es verdeutlichte die Auswirkungen von Chemiewaffen auf die Zivilbevölkerung. Die Bilder von verzweifelten Menschen, die in den Straßen von Halabja zusammenbrachen, sind bis heute ein Symbol für die Grausamkeit und Unmenschlichkeit dieses Verbrechens. Die grausamen Bilder der Giftgasopfer von Halabja haben sich fest ins Gedächtnis der kurdischen Bevölkerung und zahlreicher Menschen in vielen Teilen der Welt eingegraben. Ein Fotojournalist beschrieb es so: „Das Leben hatte aufgehört wie in einem Film, der plötzlich bei einem Bild anhält.“

Auch deutsche Firmen und andere europäische Konzerne waren an der Herstellung des tödlichen Giftgases, das bei dem Angriff eingesetzt wurde, beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde nach 1990 insgesamt gegen 22 Angestellte von zehn deutschen Firmen ermittelt – am Ende standen lediglich drei kurze Freiheitsstrafen zu weniger als zwei Jahren auf Bewährung. In den Strafverfahren ging es nur um eine Missachtung des Außenwirtschaftsgesetzes, nicht aber um Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

In den Niederlanden wurde ein Unternehmer namens Frans van Anraat im Jahr 2005 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das zuständige niederländische Gericht stufte den Giftgasangriff auf die kurdische Stadt als Völkermord und Kriegsverbrechen ein. Vor diesem Hintergrund erhöhte das Berufungsgericht in Den Haag im Mai 2007 das Strafmaß auf 17 Jahre Freiheitsstrafe.

Noch immer ist der Giftgasangriff auf Halabja international nicht allgemein als Völkermord geächtet, weder in Deutschland noch EU-weit. In den vergangenen Jahren haben lediglich die Parlamente Schwedens, Norwegens, Kanadas und Großbritanniens Saddams Verbrechen an den Kurdinnen und Kurden im Zuge der „Anfal-Operation“ als Völkermord anerkannt.

Die irakische Regierung, selbst nach dem Fall der Diktatur seit April 2003, hat sich bisher noch nicht ausreichend um die Opfer und deren Nachfahren gekümmert. Auch fehlt es in Halabja an Unterstützung für den Aufbau der Infrastruktur. Es gab und gibt bis zur heutigen Zeit keine Entschädigungszahlung an die Hinterbliebenen, auch nicht seitens der beteiligten deutschen Firmen.

Heute, Jahrzehnte nach dem Verbrechen, gedenken wir am 16. März der Opfer von Halabja. Ihr Leid darf nicht vergessen werden. Ihr Schicksal mahnt uns, für Gerechtigkeit, Frieden und Menschenrechte einzutreten. Es ist wichtig, das Andenken an die Opfer zu wahren und sicherzustellen, dass solche Gräueltaten niemals wieder geschehen. Halabja bleibt eine tiefe Wunde in der kurdischen Leidensgeschichte.

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