Deutscher Bundestag erkennt Verbrechen des IS an den Eziden als Genozid an
Am 19. Januar 2023 hat der Deutsche Bundestag einstimmig einem überfraktionellen gemeinsamen Antrag von Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU (BT-Drs. 20/5228) zugestimmt.
(https://www.bundestag.de/…/2023/kw03-de-jesiden-927032).
Dieser Antrag erkennt die Verbrechen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ an den Êzîdinnen und Êzîden als Völkermord an. Dies ist eine Entscheidung von historischer Bedeutung. Mehr als 5.000 Menschen waren bei Massakern des IS getötet worden, etwa 7.000 verschleppt und Hunderttausende vertrieben worden. Der Völkermord ist im Irak weiterhin allgegenwärtig. Etwa 2.700 Êzîdinnen und Êzîden befinden sich nach Schätzungen noch in der Gewalt von Islamisten in der Region. Noch immer werden Massengräber entdeckt.
In Deutschland ist die größte êzidische Diaspora-Gemeinde weltweit beheimatet. Etwa 200.000 Êzîdinnen und Êzîden leben in der Bundesrepublik.
Der verabschiedete Antrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/052/2005228.pdf) enthält 20 Punkte. Unter anderem wird die Bundesregierung aufgefordert, bestehende internationale und nationale Strukturen zur politischen und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes weiterhin zu fördern und dabei vor allem das Mandat von Unitad, dem Sonderermittlungsteam der Vereinten Nationen (VN) zu stärken. Außerdem soll sich die Bundesregierung gegenüber der irakischen Regierung für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Gründungsstatuts des Internationalen Strafgerichtshofes sowie für Reformen des irakischen Strafrechts aussprechen. Die Straftatbestände Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sollten in das irakische Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Weitere Forderungen der Abgeordneten beziehen sich unter anderem auf eine stärkere finanzielle Förderung der Beweiserhebung in der Region Kurdistan-Irak sowie im gesamten Irak, Unterstützung bei der Suche von „verschleppten Frauen, Kindern sowie von nach wie vor vermissten Angehörigen“ und Hilfe beim Wiederaufbau der zerstörten Städte und Dörfer, um den 300.000 geflüchteten Êzîdinnen und Êzîden die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen.
In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, die Möglichkeit zu einer internationalen politischen Konferenz zur Sicherheit und zum Wiederaufbau zerstörter êzidischer Orte zu prüfen.
In Deutschland soll ein Archiv- und Dokumentationszentrum zu dem Thema gefördert sowie ein interdisziplinärer Lehrstuhl eingerichtet werden.
Der Deutsche Bundestag drückt auch seine Besorgnis aus „über das Potential zur Destabilisierung des Nord-Iraks einschließlich der Region Kurdistan-Irak durch Militäroperationen oder anderweitige Verletzungen der staatlichen Souveränität durch den Iran“ und betont, „dass auch die Militäroperationen der Türkei die staatliche Souveränität des Iraks verletzen“ und dass diese Angriffe die Rückkehr der geflüchteten Êzîdinnen und Êzîden in ihre Heimatgebiete erschweren, neue Fluchtbewegungen provozieren und die humanitäre Lage der Êzîdinnen und Êzîden in den IDP-Camps verschärfen können.
Die Entscheidung des Deutschen Bundestages geht zurück auf eine Petition des Co-Vorsitzenden der „Stelle für Jesidischen Angelegenheiten e.V.“ in Berlin, Gohdar Alkaidy, die dieser im Februar 2022 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen hatte. Am 20. Juni 2022 hatte der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hierzu eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. (https://www.bundestag.de/…/anhoerungen/897520-897520).
Bisher haben sich leider weder das irakische Parlament noch die irakische Regierung des Themas angenommen. Wir appellieren an die irakischen Abgeordneten und an die irakische Regierung, die Gewalttaten aufzuarbeiten und den Êzîdinnen und Êzîden ein Leben in Würde und Sicherheit und eine Rückkehr in ihre Heimatgebiete zu ermöglichen.
Auch das kurdische Parlament und die Regionalregierung Kurdistan-Irak haben bisher versäumt, eine Entschließung zu verabschieden und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.