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News-Eintrag vom 26.02.2020

Gutachten zu Umsiedlungsplänen der türkischen Regierung in Nordsyrien

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben in einer Ausarbeitung vom 30. Januar 2020 Stellung bezogen.

Das Dokument lässt sich hier einsehen: Zur möglichen Umsiedlung syrischer Flüchtlinge durch die Türkei

Die Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages kommen zu dem Ergebnis, dass der von der türkischen Regierung angekündigte Plan über die massenhafte Um- bzw. Ansiedlung von in die Türkei geflüchteten Syrern in die von der Türkei besetzten Regionen in Syrien völkerrechtswidrig sei.

Dies ergebe sich sowohl aus „international flüchtlingsrechtlicher Sicht“ als auch aus „international besatzungsrechtlicher Sicht“. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Siedlungsmaßnahmen, die darauf abzielten, die demographische Zusammensetzung in einem besetzten Gebiet zu ändern, als rechtlich unwirksam anzusehen seien. Auch wäre eine Ausweisung zwecks unfreiwilliger Umsiedlung syrischer Flüchtlinge völkerrechtlich unzulässig.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hatten schon die Militäroperation der Türkei, mit der sie im Januar 2018 mit ihren verbündeten islamischen Milizen die kurdische Stadt Afrin besetzte (sog. „Operation Olivenzweig“), für völkerrechtswidrig erachtet (https://www.bundestag.de/…/07106ad…/wd-2-023-18-pdf-data.pdf ).

Gleiches gilt für die sog. Militäroperation „Friedensquelle“: Im Oktober 2019 besetzte die Türkei unter Beteiligung islamistischer Milizen einen 120 Kilometer breiten und 30 Kilometer tiefen Streifen im Grenzgebiet zwischen der Stadt Serêkaniyê (Ras-al-Ayn) und Girê Spî (Tell Abyad). Siehe hierzu: https://www.bundestag.de/…/fd65511…/WD-2-116-19-pdf-data.pdf.

In Afrin haben türkische Militärs und ihre islamistischen Verbündeten in den besetzten Gebieten bereits Fakten geschaffen: Die Stadt wurde geplündert, Zivilisten ermordet, zehntausende kurdische Einwohner aus der Stadt vertrieben, deren Häuser und Felder beschlagnahmt und an die überwiegend turkmenischen und arabischen islamistischen Familien, die aus anderen syrischen Gebieten stammten, verteilt. Auch die Operation „Friedensquelle“ führte zu einer Vertreibung von zehntausenden Zivilisten.

Schon im Vorfeld der sogenannten Operation „Friedensquelle“ hatte der türkische Präsident Erdogan 2019 die Einrichtung einer sogenannten Sicherheitszone auf syrischem Gebiet entlang der türkischen Grenze, das überwiegend von Kurden bewohnt wird, angekündigt und den Plan einer Umsiedlung von mehr als einer Million syrischer Flüchtlinge aus der Türkei in diese Zone öffentlich bekannt gegeben, sogar vor der UN Vollversammlung. Dabei forderte er wiederholt die Weltgemeinschaft, insbesondere die EU und Deutschland, zur Finanzierung dieser Umsiedlungspläne auf. Er drohte dabei andernfalls damit, den „Weg für Flüchtlinge nach Europa freizumachen“.

Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung sich von diesen Drohungen unter Druck setzen lässt. NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e.V. weist darauf hin, dass jegliche Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Aktion der türkischen Regierung in der Region einen Bruch der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands bedeuten würde.

Vielmehr sollte die Bundesregierung aktiv und konsequent sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene gegen solche völkerrechtswidrigen Aktionen der Türkei vorgehen.

Bonn, 17.02.2020

NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e.V. 

Bornheimer Str. 20-22, 53111 Bonn
Tel: 0228 652900, Fax: 0228 652909
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