News-Eintrag vom 23.12.2018
Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutsches Bundestages („Zur völkerrechtlichen Einordnung der türkischen Militärpräsenz in Nordsyrien“) ist die Türkei in Syrien als Besatzungsmacht anzusehen.
Das von der Linksfraktion angeforderte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „die türkische Militärpräsenz in der nordsyrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung erfüllt“. Hier können Sie das Dokument einsehen.
Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus, insbesondere für die Bundesregierung? Dies gilt vor allem vor dem aktuellen Hintergrund, dass die Türkei ihre Militärpräsenz in Syrien ausweiten will und eine militärische Offensive vorbereitet.
Eigentlich hatte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) bereits im März 2018 gesagt, dass die türkische Militäroperation „sicherlich nicht mehr im Einklang mit dem Völkerrecht wäre“, wenn türkische Truppen dauerhaft in Syrien bleiben würden.
Bei diesen Worten blieb es jedoch. Hat dies womöglich mit dazu beigetragen, dass die Türkei sich nun ermutigt sieht, weitere militärische Besetzungen vorzunehmen?
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