News-Eintrag vom 20.03.2017
Wie bekannt wurde, sind in letzter Zeit mehrere deutsche Staatsangehörige auf Flughäfen in Istanbul ohne Begründung festgenommen worden. Ihnen wurde die Einreise verweigert; sie wurden nach Deutschland zurückgeschickt.
Diese Maßnahme richtete sich zumeist gegen kurdische Volkszugehörige. Von Festnahmen waren dabei auch Personen betroffen, die lediglich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügten.
Das Auswärtige Amt hat daraufhin am 13. März 2017 seine Reisehinweise für die Türkei angepasst.
Dort heißt es jetzt:
„Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.“
Link zur Meldung des Auswärtigen Amtes
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