36. Jahrestag des Giftgasangriffs auf die kurdische Stadt Halabja/Helebce
Wir gedenken der Opfer des Giftgasangriffes auf die kurdische Stadt Halabja/Helebce in Kurdistan-Irak. Am 16. März 1988 griff die Luftwaffe des irakischen Diktators Saddam Hussein die Stadt mit chemischen Waffen an.
Es war der verheerendste Einsatz von Giftgas seit dem Ersten Weltkrieg. Rund 5.000 Menschen starben, und viele Tausende wurden verletzt. Fast alle Opfer waren Zivilisten. Noch heute leidet ein großer Teil der Verletzten unter den Folgen, dazu zählen langfristige Schäden, z.B. Krebs, Hautkrankheiten, Atemprobleme, aber auch genetische Schäden, Missbildungen bei Neugeborenen, traumatisierte Menschen, auseinandergerissene Familien, nicht identifizierte Todesopfer. Der Einsatz der Kampfstoffe hat zudem zu einer Verunreinigung von Wasser und Böden geführt.
Der Angriff erfolgte im Rahmen der berüchtigten Al-Anfal-Kampagne, die sich gegen die im Irak lebenden Kurdinnen und Kurden in unterschiedlichen nordöstlichen Teilen des Landes richtete. Bei diesem bestialischen Vernichtungsfeldzug des Saddam-Regimes wurden schätzungsweise 400.000 Menschen verschleppt, ca. 180.000 Menschen wurden getötet oder verschwanden spurlos.
Die grausamen Bilder der Giftgasopfer von Halabja haben sich fest ins Gedächtnis der kurdischen Bevölkerung und zahlreicher Menschen in vielen Teilen der Welt eingegraben. Ein Fotojournalist beschrieb es so: „Das Leben hatte aufgehört wie in einem Film, der plötzlich bei einem Bild anhält.“
Auch deutsche Firmen und andere europäische Konzerne waren an der Herstellung des tödlichen Giftgases, das bei dem Angriff eingesetzt wurde, beteiligt. Zwischen 1981 und 1990 gestattete die Bundesregierung – trotz der aktiven Beteiligung des Irak am sog. ersten Golfkrieg – den Export von genehmigungspflichtigen Waffen und Waren im Wert von über 1,3 Milliarden DM an den Irak. Die deutschen Firmen nutzten bei der Lieferung der chemischen oder industriellen Komponenten unterschiedliche gesetzliche Grauzonen aus und umgingen so die eigentlich vorgesehene Ausfuhrprüfung.
In diesem Zusammenhang wurde nach 1990 insgesamt gegen 22 Angestellte von zehn deutschen Firmen ermittelt – am Ende standen lediglich drei kurze Freiheitsstrafen zu weniger als zwei Jahren auf Bewährung. In den Strafverfahren ging es nur um eine Missachtung des Außenwirtschaftsgesetzes, nicht aber um Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
In den Niederlanden wurde ein Unternehmer namens Frans van Anraat im Jahr 2005 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das zuständige niederländische Gericht stufte den Giftgasangriff auf die kurdische Stadt als Völkermord und Kriegsverbrechen ein. Vor diesem Hintergrund erhöhte das Berufungsgericht in Den Haag im Mai 2007 das Strafmaß auf 17 Jahre Freiheitsstrafe.
In den vergangenen Jahren haben die Parlamente Schwedens, Norwegens, Kanadas und Großbritanniens Saddams Verbrechen an den Kurdinnen und Kurden im Zuge der „Anfal-Operation“ als Völkermord anerkannt.
Die irakische Regierung, selbst nach dem Fall der Diktatur seit April 2003, hat sich bisher nicht ausreichend um die Opfer und deren Nachfahren gekümmert. Auch fehlt es in Halabja an Unterstützung für den Aufbau der Infrastruktur. Es gab und gibt bis zur heutigen Zeit keine Entschädigungszahlung an die Hinterbliebenen, auch nicht seitens der beteiligten deutschen Firmen.
Wir gedenken voller Trauer der Opfer und Hinterbliebenen und richten zugleich unseren Blick auf die Lehren, die zu ziehen sind. Solche Grausamkeiten dürfen sich nie mehr wiederholen. Halabja bleibt eine tiefe Wunde in der kurdischen Leidensgeschichte.