Kurdistan und sein Unabhängigkeitsreferendum
Gastbeitrag von Celalettin Kartal
Die Kurden im Nord-Irak (Süd-Kurden) haben seit Juni ein Referendum zur Unabhängigkeit Kurdistans angekündigt, das am 25. September 2017 stattfinden soll. Der Iran und die Türkei haben sich gegen dieses Referendum und seine Durchführung positioniert.
Der Iran will es sogar verhindern. Die Türkei hat bereits die Verhängung von Sanktionen gegen die Süd-Kurden für den 22. September angekündigt. Sowohl der Iran als auch die Türkei üben im Moment massiven politischen Druck auf Kurden aus. Iraks Parlament hat den Gouverneur der Provinz Kirkuk abgesetzt. Wie aber könnten die politisch-rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingen eines nach diesem Referendum entstehenden künftigen Staats Kurdistan aussehen?
Der untergehende Irak
Einen demokratischen, in sich gefestigten Rechtsstaat Irak hat es nie gegeben, als Staat hat er komplett versagt: Es gab weder den politischen Willen, noch war der Irak in der Lage, seine eigene Bevölkerung vor Massakern, Vertreibungen und Völkermorden zu schützen. Versuche, ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Ethnien (Kurden, Araber, Turkmenen) und der dominierenden Religionsgemeinschaften (Sunniten, Schiiten) zu erzwingen, können keinen Erfolg haben. Es ist offensichtlich, dass diese Völker nicht weiterhin zusammenleben wollen und dies auch nicht im Interesse der religiösen Minderheiten (Yeziden, Christen) ist. Die Süd-Kurden („Nord-Irak“) haben in ihrer Region seit den 1990er Jahren einen De-Facto-Staat Kurdistan aufgebaut. Es ist erstaunlich, aber dieser „Staat Kurdistan“ bietet seinen Bewohnern bereits jetzt mehr Stabilität, Kohärenz und Frieden, als die beiden wichtigsten Nachbarstaaten im Nahen Osten: der Iran und die Türkei.
Warum sollte Kurdistan unabhängig werden?
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein zwingendes Recht. Es besagt, dass jedes Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Alle Mitglieder der Völkergemeinschaft haben sich verpflichtet, dieses Recht als Teil des Völkerrechts zu achten und anzuerkennen. Es ist somit allein Sache der Bevölkerung in Kurdistan, zu entscheiden, in welcher Form sie ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben will.
Die Kurden gelten in der Welt als das zahlenmäßig größte Volk ohne einen eigenen Staat. Das Fehlen eines eigenen Staates ist der eigentliche Grund, warum die Kurden Opfer zahlreicher Massaker, millionenfacher Vertreibung und vieler Völkermorde waren. Ihre Verteilung auf vier Staaten, (Irak, Iran, Syrien und Türkei) hindert sie nicht nur daran, ihre Sprache und Kultur frei zu entwickeln, es versetzt sie auch jeweils in die Position einer bedrohten nationalen Minderheit, die sich aus einer Position der Schwäche und Unterlegenheit der dominierenden Staatsnationen dieser Länder (Araber, Perser, Türken) erwehren muss. Die Gründung eines kurdischen Staats erscheint daher als die völkerrechtlich konsequente Lösung ihres Problems. Nicht alle kurdischen Teilbevölkerungen streben jedoch derzeit einen solchen Staat an, und selbst die „irakischen“ und die „syrischen Kurden“ befinden sich in einem tiefen politischen Konflikt miteinander. Dennoch stellt, jedenfalls für die Menschen im kurdischen Teil des Iraks, die Herausbildung einer eigenen „Republik Kurdistan“ die beste Lösung dar, verspricht sie doch eine Zukunft ohne die Dauerauseinandersetzungen mit den rivalisierenden Sunniten und Schiiten. Zudem wäre ein eigener kurdischer Staat wegen der Verschiedenheit der Ethnien im Irak und ihrer traditionellen Feindschaft untereinander eine Lösung, die einen großen Teil des jetzigen Irak befrieden und aus diesen Konflikten ausscheiden lassen könnte. Aufgrund seiner Größe und den in den letzten Jahrzehnten gewonnenen praktischen Erfahrungen der „irakischen Kurden“ erscheint ein solcher Staat als lebensfähig und verkörpert für seine Bewohner eine Perspektive auf Frieden und Freiheit.
Demokratie im Nahen Osten?
Keiner der Nachbarstaaten ist eine Demokratie im westlichen Sinne. Die Türkei nicht, weil sie das Gewaltenteilungsprinzip nicht oder nicht mehr beachtet. Der Iran nicht, weil er die Scharia eingeführt hat. Wie sollen die „demokratieunerfahrenen Kurden“ mitten im Nahen Osten eine lebensfähige und Minderheiten schützende Demokratie bilden? Hier könnten nicht zuletzt die Kurden in Europa bzw. in den USA ihre Erfahrung positiv mit einbringen und ihren nicht unwichtigen Einfluss auf die neue Verfassung des neuen Staats Kurdistan geltend machen. Nur eine zeitgemäße Verfassung, die alle Minderheiten Kurdistans explizit einbezieht, gleichstellt und vor allem positiv schützt, wäre „minderheiten-konform“.
Doch die Regionalmächte, namentlich die Türkei und der Iran, sind nicht bereit, ein unabhängiges Kurdistan anzuerkennen. Ein Kurdistan, das genuin demokratische Werte einführt und vor allem verteidigt, wäre nicht im Interesse dieser Länder. Neben ihrer Angst, ihre kurdischen Minderheiten könnten sich diesem neuen Staat entweder anschließen oder gar einen eigenen Staat bilden, dürfte eine gelingende säkulare Demokratie an den eigenen Grenzen von den benachbarten Herrschern als Bedrohung der eigenen Staatsform angesehen werden. Namentlich der Iran will daher erklärter Maßen unbedingt verhindern, dass das für den 25. September vorgesehene „Referendum zur Unabhängigkeit Kurdistan“ stattfindet.
Was spricht gegen ein unabhängiges Kurdistan?
Die Machthaber in der Türkei und dem Iran befürchten, dass auch die Kurden in ihrem Hoheitsgebiet nach weiterer Autonomie oder gar einem eigenen Staat streben könnten, wenn die „irakischen Kurden“ (Süd-Kurden) nach einem erfolgreichen Referendum einen eigenen Staat ausrufen. Anders als die Süd-Kurden haben die „türkischen Kurden“ (Nord-Kurden) jedoch noch kein erkennbares Interesse an einem eigenen Staat gezeigt. So tritt die PKK (nach Änderung ihres ursprünglichen Ziels) seit den 1990er Jahren für eine kurdische Autonomie innerhalb der Türkei ein. Ähnliches gilt für die Kurden im Iran. Es ist jedoch anzunehmen, dass ein künftiges unabhängiges Kurdistan auch bei den Kurden in den Nachbarstaaten Spaltungstendenzen fördern würde. Damit steht die Frage im Raum, ob der neue Staat Kurdistan zur Destabilisierung seiner Nachbarstaaten führen könnte.
Der Iran und die Türkei sind daher – ganz abgesehen von ihrer völkerrechtlichen Pflicht zum Minderheitenschutz – gut beraten, ihren kurdischen Minderheiten keinen Anlass für Separationsbestrebungen zu geben. Doch weder der Iran noch die Türkei nehmen ihre entsprechenden Pflichten ernst, sie setzen stattdessen auf Repression der kurdischen Minderheit.
Die Frage, ob diese beiden Länder die Loyalität der Völkergemeinschaft für sich und mögliche Aktionen gegen den neuen Staat mobilisieren können, wird entscheidend für dessen Zukunft sein. Ein unabhängiges Kurdistan wäre jedoch die konsequente Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips gegenüber den bisher dominierenden Nationen der Türken und Perser und den historisch immer wieder unterdrückten und verfolgten Kurden. Die westliche Welt und die Völkergemeinschaft insgesamt hätten hier die Chance, den Werten, die sie sonst gerne für sich reklamieren, Glaubwürdigkeit zu verleihen.
In jedem Falle wäre ein unabhängiges Kurdistan seinen unfreundlich gesinnten und ungleich mächtigeren Nachbarn (Iran, Türkei) weitgehend ausgeliefert. Die Islamische Republik Iran und die Republik Türkei haben sich bereits explizit gegen das angekündigte Referendum ausgesprochen. Die Türkei hat mehrfach das kurdische Referendum als einen schwerwiegenden Fehler mit unvorhersehbaren Folgen bezeichnet und die politische Führung der Süd-Kurden aufgefordert, ihr Referendum zu annullieren. Dieselbe Türkei bombardiert seit Jahrzehnten Süd-Kurdistan und vergiftet so die ökologischen Grundlagen des Landes. Der Iran beteiligt sich, wenn auch in unterschiedlichem Maße, an diesen Bombardierungen. Inzwischen wurden mehr als zwei Drittel der kurdischen Zivilbevölkerung aus den Grenzregionen Türkei/Iran/Irak vertrieben.
Selbst unter den Kurden ist die Befürchtung weit verbreitet, Kurdistan wäre seinen militärisch weit überlegenen Nachbarstaaten weitgehend wehrlos ausgeliefert. Zwar hat Israel, die stärkste Militärmacht im Nahen Osten, gegenüber einer arabischen, zunehmend religiösen Umgebung weitgehend dieselben sicherheitspolitischen Interessen wie sie ein kurdischer Staat hätte, dennoch würde sich Israel wohl kaum zu Gunsten des jungen Staates auf eine direkte Konfrontation mit dem Iran oder der Türkei (immerhin noch ein Nato-Staat!) einlassen. Israel hat zwar deutlich seine Sympathie für die kurdische Sache geäußert, sieht sich aber selbst einer steigenden Bedrohung durch die iranische Präsenz in Syrien ausgesetzt. In dieser schwierigen Situation wird sich Israel kaum in einen militärischen Konflikt zu Gunsten der Kurden verwickeln lassen. Realistische Hilfe Israels für Kurdistan würde daher erst zum Zuge kommen können, wenn die Existenz dieses Staates anerkannt wäre. Dann könnte, nicht nur im Bereich der Landwirtschaft und Wasserwirtschaft, die Bevölkerung Kurdistan wertvolle Hilfe von israelischer Seite erhalten. Auch wirtschaftlich könnte Israel entscheidende Starthilfe leisten.
Kurdistan ist selbst nicht nur mit Erdöl und Erdgas reich ausgestattet, sondern auch mit dem noch wertvolleren und im Nahen Osten sehr knappen Gut Wasser. Mit technischem Knowhow aus Israel und der allmählichen Industrialisierung des Landes sowie mit ausreichendem Wasser müsste ein künftiges unabhängiges Kurdistan nicht um seine Existenz als Staat in der Region fürchten.
Kurdistan und seine ethnischen und religiösen Minderheiten
Es waren ausgerechnet die kurdischen Peschmerga, die am 3. August .2014 die wehrlose yezidische Bevölkerung in und um Schengal vor den Angriffen des IS im Stich gelassen haben. Ein in der leidvollen kurdischen Geschichte bisher einmaliges Versagen! Die Umstände dieses Vorfalls, der zum Genozid und anschließender Vertreibung an Yeziden geführt hat, sind bislang ungeklärt; die Verantwortlichen noch nicht zur Rechenschaft gezogen. Dennoch wäre ein unabhängiges Kurdistan, an dessen Militär sie teilhätten, nicht zuletzt im Interesse der schwergeprüften kurdischen Yeziden und der weiteren dort beheimateten religiösen Minderheiten wie etwa der Christen. Dies böte zumindest die Chance auf zukünftige bessere Selbstverteidigung.
Sind unter diesen Umständen die Minderheiten in Kurdistan besser geschützt?
Es ist nicht vorauszusehen, ob die historisch-religiös-politisch motivierten Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Sunniten und Schiiten im Irak je ein Ende nehmen werden. Wegen der im Irak geltenden Scharia ist eine Gleichbehandlung von Minderheiten (Yeziden, Christen) und Muslimen (Schiiten, Sunniten) nicht möglich; damit fehlt eine essentielle Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Hingegen wären die ethnischen und die religiösen Minderheiten in Kurdistan in einem freien, unabhängigen Kurdistan besser aufgehoben. Während im Irak die menschenrechtswidrige Scharia als eine der Quellen der Gesetzgebung gilt, handelte es sich bei dem entstehenden Kurdistan um einen säkularen, an westlichen Vorstallungen von Demokratie und Rechtsstaat orientiertes Gemeinwesen. Die in Kurdistan beheimateten Minderheiten hätten in einer solchen Demokratie das größte Maß an Sicherheit und die besten Chancen einer selbstbestimmten Entwicklung. Dazu wäre allerdings die tatsächliche Einführung einer säkular-laizistischen Demokratie eine zwingende Voraussetzung. Daher muss dieser neue Staat sich bereits im Vorfeld namentlich zum Schutze der Menschenrechte sowie ihrer konsequenten Umsetzung verpflichten.
Warum sollte Kurdistan mit Kirkuk als Zankapfel überhaupt stabiler sein als der fragile Irak?
In Kirkuk leben viele Ethnien und Minderheiten. Historisch ist Kirkuk zwar eine kurdische Stadt, gleichwohl leben dort als Folge der Ansiedlungspolitik Saddam Husseins auch viele Araber. Daher stellt Kirkuk mit seinem Ölreichtum einen Zankapfel und ein großes Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheitsprobleme und die Auseinandersetzungen um Kirkuk zwischen den Arabern, Turkmenen und Kurden könnten jedoch wesentlich entschärft werden: Es müsste ein Sonderstatus für diese Stadt und Region geschaffen werden, der die Rechte der dort lebenden Angehörigen nationaler Minderheiten garantiert. Dies könnte durch eine transparente und konsequente Quotenregelung und die gemeinsame Suche nach zeitgemäßen demokratischen Lösungen in einem freien Kurdistan geschehen.
Unter diesen Voraussetzungen könnte Kurdistan zu einem wichtigen Stabilitäts- und Friedensfaktor in dieser Region des Nahen Ostens werden. Auch die erwähnten Minderheiten könnten sich dort ungleich besser entwickeln als im Irak. Die EU hat jetzt die Möglichkeit, ihrer gegenwärtigen „Doppelzüngigkeit“ ein Ende zu setzen und den künftigen, ihr gegenüber freundlich eingestellten Staat Kurdistan materiell zu unterstützen oder wenigstens anzuerkennen. In der Frage der Verteidigung der demokratischen Werte können die westlichen Staaten weder auf die sich fortwährend von der EU entfernende Türkei, die bereits wichtige Vorschriften der Scharia (sog. Jihad-Lehre) eingeführt hat, noch auf den Irak, der vom Mullah-Regime in Teheran gesteuert wird, zählen.
Darüber hinaus würde Kurdistan für den Westen viel verlässlicher sein als der derzeitige NATO-Partner Türkei. So ist es vor allem die Türkei, die im Krieg gegen den Islamischen Staat den Anti-IS-Koalitionskräften nicht die nötige logistische Unterstützung gewährt hat bzw. gewähren wollte. Nachdem dieselbe Türkei Syrien aus politisch-religiösen Gründen zunächst entscheidend mit destabilisiert und dort seit einem knappen Jahr auch militärisch interveniert, sucht sie eher nach einer passenden Möglichkeit, aus dem Nordatlantikpakt auszusteigen. Der Iran ist dem Westen gegenüber ohnehin unfreundlich eingestellt.
Literatur:
Celalettin Kartal: Der Rechtsstatus der Kurden im Osmanischen Reich und in der modernen Türkei – Der Kurdenkonflikt, seine Entstehung und völkerrechtliche Lösung, Hamburg 2002
Ders.: Deutsche Yeziden, Geschichte – Gegenwart – Prognosen, Marburg (Tectum-Verlag) 2016 Ders:. Der militante Islamismus und seine sakralpolitischen Grundlagen – Vorbilder und Jihad, Norderstedt 2014
Ders.: Islamische Gottesrechte versus säkulare Menschenrechte, Norderstedt 2014
Dieser Artikel erschien am 18.09.2017 bei mena-watch.com